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Alumni im Interview: Prof. Dr. Michael Grünberger

Michael Grünberger ist Präsident der Bucerius Law School in Hamburg. In dieser Rolle zeigt der Alumnus der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, was staatliche Universitäten von gemeinnützigen privaten Hochschulen lernen können. 

- Das Gespräch für das Kölner Universitätsmagazin (Ausgabe 1 2026) führte Eva Schissler  -

Herr Professor Grünberger, Sie kommen aus der Nähe von Bozen in Südtirol. Wie kommt es, dass Sie in Deutschland, und speziell in Köln, studiert haben?

Ich bin in meiner Familie Erstakademiker und es war anfangs keinesfalls klar, dass ich überhaupt studieren würde. Ich hatte am Ende der Schulzeit aber den Wunsch, zum Studium weiter weg zu gehen, nicht unbedingt an eine Uni in Italien oder Österreich. Aus privaten Gründen zog es mich in die Eifel. Somit kamen Köln und Bonn in die engere Auswahl.

Mit Bonn verbindet die Uni Köln eine enge Partnerschaft, aber natürlich auch ein bisschen Konkurrenz. Warum ist es Köln geworden?

Ich bin für einen Tag mit dem Zug aus Südtirol angereist und hatte vormittags einen Termin bei der Studienberatung in Bonn, nachmittags dann in Köln. Mein Ziel war es, entweder Volkswirtschaftslehre oder Psychologie zu studieren. In Bonn fand die Studienberatung im kurfürstlichen Schloss statt, dem Hauptgebäude der Uni. Das war ein ziemlich ungemütlicher Raum mit einem großen Tisch. Ich saß an einem Ende, die beratende Person am anderen. Da kam keine wirkliche Verbindung zustande. In Köln war der Raum kleiner und es herrschte eine herzliche und zugewandte Atmosphäre. Die Entscheidung fiel also, weil eine Studienberaterin einfach einen sehr guten Job gemacht hat. 
Danach war mein Studienanfang etwas verschlungen, ich habe zunächst in Köln keinen Platz für mein Wunschfach VWL bekommen und mit ›Regionalstudien Ostasien‹ angefangen. Doch dann bin ich relativ schnell auf Jura umgestiegen: Bei einer Vorlesung zum Handels- und Gesellschaftsrecht merkte ich, dass das der richtige Studiengang für mich ist. Ich habe es nicht bereut.

Welche Erinnerungen verbinden Sie mit Ihrem Studium?

Es ist vor allem ein Ort: Das Erdgeschoss im Bauteil 8 des Hauptgebäudes war sehr lange meine Heimat. Im Wintersemester 95/96 fing ich dort als studentische Hilfskraft an. Damals hieß das noch ›Seminar für Deutsches Recht‹. 2012 ging ich von dem Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, das sich dort zwischenzeitlich etabliert hatte, frisch habilitiert nach Bayreuth, um eine Professur anzutreten. Alles in allem war das über die Jahre ein wunderbarer Ort für mich. Besonders, als im Jahr 2000 Professorin Anja Steinbeck an die Uni Köln kam, die heutige Präsidentin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Wir haben uns kennengelernt, als ich auf dem Weg ins Referendariat war. Ich hatte dann weiterhin eine kleine Stelle an der Uni und sie hat mich überzeugt, zu promovieren. Am Ende habe ich auch bei ihr habilitiert.

Sie sind von Ihrer Professur an der Universität Bayreuth beurlaubt, um die private Bucerius Law School zu leiten. Haben private Universitäten einen Vorteil gegenüber öffentlichen?

Meine Erfahrungen beschränken sich auf mein Fach: die Rechtswissenschaft. Außerdem verläuft der Unterschied weniger zwischen den privaten und den öffentlichen, sondern zwischen den öffentlichen und privaten gemeinnützigen einerseits und den privaten gewinnorientierten andererseits. Die Bucerius Law School wird von einer gemeinnützigen Stiftung getragen und unsere Trägereinrichtung ist eine gGmbH. Unsere Ziele sind Bildung, Forschung und Third Mission – und das nicht gewinngetrieben. 
Im Bereich Studium haben wir den Vorteil, dass wir uns unsere Studierenden aussuchen können. Dabei setzen wir auf Leistungsfähigkeit: Wir wollen die Talente finden, die sich in der Zukunft entwickeln werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass wir ein geschlossener Club sind. Diversität und Chancengleichheit spielen bei uns eine große Rolle – und sind immer wieder Herausforderungen, Dinge anders, besser zu machen. Unser Aufnahmeverfahren erlaubt uns insgesamt die Prognose, dass unsere Studierenden den spezifischen Herausforderungen dieses Studiengangs besser gewachsen sind. So haben wir viel geringere Abbruchquoten als staatliche Universitäten. Wir können also mit der Lebenszeit der Studierenden verantwortlicher umgehen. 
Darüber hinaus denke ich, dass unterschiedliche Organisationsstrukturen im Hochschulbereich für Deutschland ein Gewinn sind. Eine private Governance-Struktur und Finanzierung kann hilfreich sein. Öffentliche Hochschulen unterliegen strengen Bindungen, die ihnen aus der Staatsverwaltung quasi übergestülpt wurden. Wir haben auch ein strenges Controlling-Regime, aber eines, das von den Bedürfnissen einer wissenschaftlichen Hochschule und der dort arbeitenden Menschen ausgeht. Wir vertrauen unseren Mitarbeitenden viel stärker, dass sie mit Ressourcen sinnvoll umgehen – und das tun sie auch. Unsere Reisekosten- und Spesenabrechnung ist extrem schnell und effizient, weil wir auf riesige Kontrollapparate verzichten.

Sehen Sie Wege, wie öffentliche Hochschulen Dinge, die bei Ihnen positiv laufen, adaptieren könnten?

Das ist der Grund, warum wir gegründet wurden! Wir wollen exemplarisch für das Jurastudium zeigen, was man verändern kann, und dass unsere Herangehensweise positive Auswirkungen auch für andere haben kann. Weil ich in beiden Welten zuhause bin, ist es mir auch ein persönliches Anliegen, sie näher zusammen zu bringen: durch Kooperationen in Hamburg und deutschlandweit. Zum Beispiel haben wir in den letzten Jahren regelmäßig mit Vertreter*innen öffentlicher Fakultäten und Kolleg*innen aus ganz Deutschland Workshops zum Jurastudium durchgeführt, zuletzt zur Frage, wie wir in Zeiten von KI juristische Lehre gestalten. Wir arbeiten bewusst und gerne mit den staatlichen Universitäten zusammen, um als Partner gemeinsam das Jurastudium attraktiver zu machen und die juristische Forschung zu stärken.

Eins Ihrer Fachgebiete ist die ›responsive Rechtswissenschaft‹, die stärker auf soziale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen eingeht. Wie kann es gelingen, die Normativität des Rechts flexibler zu gestalten?

Responsive Rechtswissenschaft ist ein methodischer Ansatz, der beim Denken über das Recht und beim Konstruieren juristischer Probleme hilft. Ein Beispiel aus der Digitalisierungstechnologie: Wir haben viele vernetzte Geräte. Wir kaufen einen vernetzten Lautsprecher oder eine vernetzte Kamera, also ein Stück Hardware. Diese Geräte sind aber nur deshalb interessant, weil dahinter eine Software steckt und sie mit anderen Geräten vernetzt sind. Es muss irgendwo Server geben, die permanent betrieben werden. 
Damit alles funktioniert, müssen viele verschiedene Partner Verträge schließen. Aber: Wenn etwas schiefläuft, kann ich mich nur an meine Verkäuferin wenden, um meine Rechte geltend zu machen. Die kann aber nicht dafür sorgen, dass der Server oder das Netzwerk funktionieren. Wäre es auch denkbar, diese Akteure direkt in Anspruch zu nehmen? Wir müssen den Denkraum des Rechts also erweitern: Solche Entwicklungen und andere Veränderungen in der sozialen Umwelt des Rechts sind ein Anlass, darüber nachzudenken, wie wir Rechte und Pflichten neu konstruieren.
         
Zu einem anderen Rechtsgebiet: In letzter Zeit wird viel davon gesprochen, dass das Völkerrecht am Ende sei. Teilen Sie diese Einschätzung?

Ich bin kein Völkerrechtler – auch wenn ich damals in Köln das Völker- und Europarecht als Wahlfach hatte. Aber eines lässt sich sagen: Das Völkerrecht ist der Versuch, politische Macht von Staaten zu verrechtlichen, damit deren Handlungen im rechtlichen Diskurs Gegenstand von Kritik und Rechtfertigung werden. Die Gefahr ist nicht, dass das Völkerrecht gebrochen wird. Das wird es permanent. Die Gefahr ist, dass sich Rechtsbrecher nicht einmal mehr die Mühe geben, den Bruch zu erklären. Wir haben jetzt das erste Mal eine amerikanische Regierung, die nicht nur Völkerrecht bricht, sondern sich auch gar keine Mühe gibt, ihr Vorgehen irgendwie zu rechtfertigen. Es hängt jetzt von der übrigen Weltgesellschaft – und ganz besonders von Deutschland und der EU – ab, auf der Bindungswirkung des Völkerrechts zu bestehen. Erst dann können wir Machtpolitik wieder rechtlich verhandeln.
 

Zur Person

Michael Grünberger folgte im Jahr 2012 dem Ruf auf eine W3-Professur für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht an der Universität Bayreuth. Von dieser Professur ist er beurlaubt, um die Bucerius Law School in Hamburg als Präsident zu leiten. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören das Nichtdiskriminierungsrecht, das Urheberrecht und das (Privat-)Recht der Digitalisierung und die Entwicklung einer responsiven Rechtswissenschaft als wissenschaftliche Methode.

An der Universität zu Köln entstehen “Fairteiler*innen”: >> Mehr zu Michael Grünberger erfahren Sie auch in unserer KölnAlumni-Portraitreihe!


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